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21.9.2003 Fallstricke bei Pachtverträgen "Geben Sie nichts auf Angaben über Geld- und Hektoliterumsätze des Vorpächters" warnt eine Seite von Abseits.de Gastronome vor "Blendern" des Gewerbes. In einer lesenwerten und hervorragenden Seite wird auf vielen Haken und Ösen rund um das Thema Pacht hingewiesen. So z.B. " Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil 4 U 130/96 vom 22.10.97 geschrieben, aus unverbindlichen Anpreisungen könne nicht gefolgert werden, daß der Verpächter für das Vorhandensein eines bestimmten Umsatzes rechtlich einstehen wolle." Die Webseite finden Sie unter dem Link. Quelle: Abseits.de Webseite - Fallstricke bei Pachtverträgen Zurück zur Rubrikübersicht Zu den aktuellsten Nachrichten |